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CORONA - Hinweis u.a. zu privaten Veranstaltungen

Grundsätzlich sind in der Stadt Storkow (Mark) auch weiterhin Veranstaltungen zulässig. Die Stadtverwaltung bittet darum sorgfältig abzuwägen, ob in der jetzigen Lage eine Veranstaltung notwendig ist.
 

Hierbei gelten besondere Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, um das Risiko der Ansteckung, so gering wie möglich zu halten.
 

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind untersagt.
 

Mit weniger als 50 Teilnehmenden ist vom Veranstalter eine Anwesenheitsliste zu führen, sodass bei späterer Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg nachverfolgt bzw. andere potenziell Betroffene informiert werden können.

Einen Mustervordruck dazu finden Sie unter Dateien. Die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen.
 

Sämtliche städtischen Veranstaltungen wurden bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt. Es werden keine Ausnahmegenehmigungen für private Festivitäten erteilt.
 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt oder Kontakt per Mail mit unseren Mitarbeitern auf!
 

Unsere zentralen Telefonnummern sind die 033678 / 68-500 / 68-501 / 68-502.
 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Do, 19. März 2020

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