Evangelische Kirche Storkow | zur StartseiteSteg am Strandbad Storkow | zur StartseiteEuropaschule Storkow | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Als Favorit hinzufügen
 

Erklärung der Stadt Storkow (Mark) zur Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zerlegung und Wiedergewinnung von explosionsgefährlichen Stoffen.

Mit Blick auf den Besuch des rbb-Fernsehens am Freitag, dem 04.02.2022, und einem möglichen Bericht zum Thema "Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Zerlegung und Wiedergewinnung von explosionsgefährlichen Stoffen" im Storkower Ortsteil Bugk hält die Stadt Storkow (Mark) fest:

 

Die Stadtverwaltung Storkow (Mark) hat ihr Einvernehmen zur Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zerlegung und Wiedergewinnung von explosionsgefährlichen Stoffen im Ortsteil Bugk  - nicht - erteilt.

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Storkow (Mark) aus dem Jahr 1997.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg hat das Einvernehmen der Stadt im Rahmen der Genehmigung ersetzt.

Gegen diese Entscheidung geht die Stadt Storkow (Mark) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) rechtlich vor.

Im Rahmen des derzeit laufenden Verfahrens können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Wann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) ergeht ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.

 

Cornelia Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin

03.02.2022

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Do, 03. Februar 2022

Weitere Meldungen

Einladung zur Geburtstagsfeier - 23. Mai: 75 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai jährt sich der Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes zum 75. Mal. Seit 1949 bildet ...

Online-Umfrage zum neuen Spielplatz-Konzept startet