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Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt hat die Aufgabe, die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren. Dazu ist es notwendig, den Wohnortwechsel innerhalb der Meldefrist mitzuteilen. Im Einwohnermeldeamt erhält man Melderegisterauskünfte, Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse. Ein weiteres Zuständigkeitsgebiet sind Pass- und Ausweisangelegenheiten.

Kontakt:

Stadt Storkow (Mark)
Einwohnermeldeamt

Herr Struck / Frau Miethe

Rudolf-Breitscheid-Straße 74

15859 Storkow (Mark)
Telefon: (033678) 68-500
E-Mail:
 

Sprechzeiten:
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 12 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr (sowie 16 - 18 Uhr nach Vereinbarung)
Freitag 9 - 12 Uhr
Samstag an jedem 1. Samstag im Monat nach Terminvereinbarung im Zeitraum 9 - 12 Uhr

 

Schließtage 2025:

11. Juli (interne Weiterbildung)

29. und 30. Dezember

 

Aktuelle Informationen aus dem Einwohnermeldeamt (Stand: 03/2025):

  • Formulare unter Rathaus - Formulare - Meldewesen & Personaldokumente (u.a. Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Antragstellern für die Beantragung eines Personaldokumentes / Gebührenpflichtige Melderegisterauskünfte / Vollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes / Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz / Wohnungsgeberbescheinigung / Anträge Führerschein/Fahrerlaubnis)

  • Biometrische Passbilder vor Ort: Das Einwohnermeldeamt der Stadt Storkow (Mark) bietet die Möglichkeit, biometrische Passbilder direkt vor Ort anfertigen zu lassen. Dies kann bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses genutzt werden. Der digitale Scan kostet 7 Euro, vier gedruckte Passbilder sind für 9 Euro erhältlich. Selbstverständlich können weiterhin eigene Passbilder mitgebracht werden, sofern sie den offiziellen Vorgaben entsprechen. Ab 1. Mai muss das Passbild digital erstellt worden sein.

  • Kein Erinnerungsschreiben: Wichtig zu beachten ist, dass das Einwohnermeldeamt keine Erinnerungsschreiben mehr verschickt, wenn ein Personalausweis oder Reisepass abläuft. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, die Gültigkeit ihrer Dokumente selbstständig zu überprüfen und sich rechtzeitig um eine Neubeantragung zu kümmern.

  • Widerspruch gegen Datenübermittlung: Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes besteht die Möglichkeit, einer Datenübermittlung durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen. Dies betrifft sowohl regelmäßige als auch auf Anfrage durchzuführende Weitergaben persönlicher Daten. Weitere Informationen im Amtsblatt Nr. 02/2025 vom 28.02.2025 (Seite 22)

     

    Formular zum „Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz“