Holzarbeiten des Wasser- und Bodenverbands „Nördlicher Spreewald“
Der Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ gibt bekannt, dass im Zeitraum vom 01.12.2024 bis voraussichtlich 31.03.2025 Holzungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung (Landesgewässer) und II. Ordnung (Kommunale Gewässer) durchgeführt werden.
Grundlage dafür ist der § 79 BbgWG – Pflicht zur Gewässerunterhaltung (zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes).
(1) Die Unterhaltung der Gewässer obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung
1. für die Gewässer I. Ordnung, mit Ausnahme der Binnenwasserstraßen des Bundes, dem Wasserwirtschaftsamt,
2. für die Gewässer II. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz und dem Gesetz über die Bildung von Gewässer-unterhaltungsverbänden.
Die Holzung dient ausschließlich neben der Schaffung der Baufreiheit für die maschinelle Unterhaltung auch der Entwicklung der Gewässerrandstreifen.
Der Wasser- und Bodenverband ist nicht für die Verkehrssicherung der Gefahrenbäume verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt generell den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Flächen. Es wird darauf verwiesen, dass der Wasser- und Bodenverband nicht Eigentümer der Bäume ist und daher auch nicht grundsätzlich für die Beseitigung von Astwerk, Windbruch usw. zuständig ist.
Gehölze werden zwingend entfernt, wenn sie den schadlosen Wasserabfluss behindern, Bauwerke und unterirdische Gewässerstrecken gefährden, den erforderlichen Zugang zum Gewässer behindern oder eine Unterhaltung anders nicht möglich ist.
Weiterhin möchte der Wasser- und Bodenverband wie folgt auf den § 41 WHG hinweisen:
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erforderlich ist, haben die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden. Die Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichteten Personen oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen.
Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“
Am Stieg, OT Freiwalde, 15910 Bersteland
Tel. 03 54 74/ 36 63 90, E-Mail:
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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