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Neues für Hundebesitzer: Nachmeldung aller in Storkow lebender Hunde

Die Stadt Storkow (Mark) hat ihre Hundesteuersatzung angepasst, um den Änderungen der am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Hundehalterverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg Rechnung zu tragen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die neue Satzung zur Erhebung der Hundesteuer Ende November.

 

Wesentliche Änderungen in der Hundehalterverordnung

 

Mit der neuen Hundehalteverordnung kommen Änderungen auf alle Hundehalterinnen und Hundehalter zu. Eine zentrale Neuerung der Hundehalterverordnung ist der Wegfall der sogenannten Rasseliste, die bestimmte Hunde aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit pauschal als gefährlich einstufte. Stattdessen wird die Gefährlichkeit eines Hundes nun individuell beurteilt.

 

Darüber hinaus wurden mehrere neue Pflichten eingeführt:

  • gebührenpflichtige Anzeigepflicht für alle Hunde: Halterinnen und Halter müssen künftig ihren Hund bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmelden und Nachweise wie Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer vorlegen.

    Auch wenn der Hund bereits steuerlich angezeigt ist, muss er zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Grund dafür sind das Steuergeheimnis und der Datenschutz, die es den Ämtern verbieten, sich untereinander auszutauschen.

  • Obligatorische Kennzeichnungspflicht: Alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt nun einheitlich für alle Hunde und nicht mehr nur für große oder schwere Tiere.

  • Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen: Landesweit müssen Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge tragen, dass durch ihre Hunde verursachte Verunreinigungen beseitigt werden.

Die Einführung der Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht dient der besseren Nachverfolgbarkeit und ermöglicht es den Ordnungsbehörden, einen genauen Überblick über die gehaltenen Hunde in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erhalten. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen. Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen Hundehalteverordnung ab dem 1. Juli 2024. Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Bisherige Erlaubnisse, die nicht an eine Rassezugehörigkeit geknüpft sind, gelten fort.

 

Anpassung der Hundesteuersatzung in Storkow (Mark)

 

Da die alte Hundesteuersatzung der Stadt Storkow (Mark) auf die bisherige Rasseliste Bezug nahm, war eine Anpassung erforderlich. Die geänderte Satzung sieht jedoch keine Änderungen der Steuerbeträge vor:

  • Für den ersten Hund beträgt die Steuer weiterhin 30 Euro pro Jahr,

  • für den zweiten Hund 90 Euro,

  • und für jeden weiteren Hund 120 Euro.

Die Anpassung der Satzung gewährleistet, dass die städtischen Regelungen im Einklang mit den Vorgaben der neuen Hundehalterverordnung stehen. Die Hundesteuersatzung wurde im Amtsblatt Nr. 10/2024 vom 29.11.2024 veröffentlicht und kann zudem im Internet unter www.storkow.de/satzungen nachgelesen werden.

 

Die Stadt Storkow (Mark) bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich mit den neuen Regelungen der Hundehalterverordnung vertraut zu machen und diese konsequent umzusetzen.

Für Rückfragen stehen Herr Chytra vom Ordnungsamt und Frau Kunze vom Steueramt gerne zur Verfügung.

 

Kontakt:

Ordnungsamt
Herr Chytra
Tel.: 033678 68-464

 

Steueramt
Frau Kunze
Tel.: 033678 68-419
 

Weitere Informationen

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