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Kein Einzug der Grundsteuer zum 15.02.2025

Es erfolgt kein Einzug der Grundsteuer zum 15.02.2025, da die Hauptveranlagung für das Kalenderjahr 2025 noch aussteht. Weitere Informationen im Beitrag: „Information zur Grundsteuerreform aus der Stadtverwaltung“ vom 10.02.2025:

 

Information zur Grundsteuerreform aus der Stadtverwaltung

 

Die erstmalige Veranlagung der Grundsteuer nach der Reform steht bevor. Wie geht es jetzt weiter?

 

Aufgrund der eingereichten Grundsteuerwerterklärungen wurden durch das Finanzamt die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide versendet. Diese Bescheide enthalten keine Zahlungsverpflichtung für den Bürger. 

 

Sollten inhaltliche Zweifel bestehen, müssen diese gegen die sogenannten Grundlagenbescheide vom Finanzamt angebracht werden (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbetragsbescheid). Bei den Grundsteuerbescheiden handelt es sich um Folgebescheide, welche rechtlich an die entsprechenden Grundlagenbescheide gebunden sind. 

 

An dieser Stelle wird auf folgendes Merkblatt hingewiesen, welches zu beachten ist, wenn der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert eine Abweichung von über 40 % aufweist: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/publikationen/detail/~02-08-2024-merkblatt-fuer-den-nachweis-eines-niedrigeren-gemeinen-werts-fuer-zwecke-der-grundsteuer.       

 

Die Grundsteuermessbetragsbescheide dienen den Städten und Gemeinden als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Hierbei wird der Grundsteuer-Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Die Städte und Gemeinden sollen die neuen Hebesätze so bestimmen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral bleibt. Um diese Bestimmung vornehmen zu können, müssen nahezu alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt den Städten und Gemeinden übermittelt worden sein. Weiterhin wurde vom Land Brandenburg das sogenannte Transparenzregister zum 30.11.2024 veröffentlicht, welches die Städte und Gemeinden bei der Ermittlung der Hebesätze unterstützen soll, indem eine Empfehlung über die Höhe der Hebesätze bereitgestellt wird. Die Entscheidung über die letztendliche Höhe der Hebesätze treffen die Stadtverordneten durch Beschluss. 

 

Das Transparenzregister ist öffentlich zugängig für alle Bürger unter: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/hebesatzregister/.

 

Die Grundsteuer wird durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt. Aus diesem Bescheid ergibt sich dann für den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Zahlungsverpflichtung.

 

Die Hauptveranlagung und der damit verbundene Versand der neuen Grundsteuerbescheide wird Ende des ersten Quartals 2025 erfolgen. Die neuen Bescheide weisen dann die Höhe der Grundsteuer sowie die entsprechenden Fälligkeiten zur Zahlung aus.

 

Für weitere Informationen: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

 

Ihre Stadtverwaltung Storkow (Mark)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Fr, 14. Februar 2025

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