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Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar

In den letzten Tagen erreichen die Stadt Storkow (Mark) vermehrt Anfragen rund um die Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar. Insbesondere geht es um Wahlbenachrichtigungskarten, die Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie den Erhalt des Wahlscheins.

 

Um Ihnen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt:

 

Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.

 

Was muss ich beachten, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe?
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 3. bis 7. Februar 2025) bestand die Möglichkeit in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen.

 

Bis wann kann ich Briefwahl/ einen Wahlschein beantragen?
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (= 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann (§ 27 IV BWO).

 

Was ist die Briefwahl an Ort und Stelle?
Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Storkow (Mark) ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Dazu können die Wahlberechtigte ein extra dazu eingerichteten Raum unter Beaufsichtigung eines Mitarbeiters nutzen.

 

Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen oder verloren gegangen. Wie kann ich wählen?
Wenn Sie der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung.

 

Kann ich kurzfristig, trotz beantragter Briefwahl, im Wahllokal wählen gehen?
Die Briefwahl wird im Landkreis Oder-Spree ausgezählt. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass dieser rechtzeitig dort eingeht. Verschlossene Briefwahlunterlagen können Sie bis 13 Uhr in Ihrem Storkower Wahllokal abgeben. Wir werden für den rechtzeitigen Transport Ihrer Briefwahlunterlagen sorgen. Zu einem späteren Zeitpunkt haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen selbst nach Beeskow zu bringen. Oder Sie werden vom „Briefwähler“ zum „Urnenwähler mit Wahlschein“. Dazu können Sie Ihre Briefwahlunterlagen öffnen und mit dem eigenen Wahlschein in ein Wahllokal des Wahlbezirks 63, unter Abgabe des Wahlscheins, wählen gehen.

 

Weitere Informationen unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html 

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Tel.: 033678 68-500

E-Mail:

 

Ihre Wahlleitung der Stadt Storkow (Mark)
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 19. Februar 2025

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