Erinnerung zur Anmeldung von Hunden beim Ordnungsamt
Seit 1. Juli 2024 gilt eine geänderte Hundehalter-Verordnung des Landes Brandenburg, demnach müssen alle Hunde nicht nur beim Steueramt, sondern auch im Ordnungsamt, angemeldet werden. Da ein Austausch zwischen den Ämtern nicht bzw. nur mit Zustimmung des Bürgers erfolgen darf, bittet die Stadt Storkow (Mark) die Anmeldung im Ordnungsamt umgehend nachzuholen. Im Ordnungsamt oder unter www.storkow.de im Bereich Rathaus - Formulare - Ordnungsangelegenheiten kann das Anmeldeformular ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Inhalten der neuen Verordnung können im Internet nachgelesen werden.
Für Fragen steht Herr Chytra vom Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
E-Mail: , Tel.: 033678 68-464.
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