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Für alle Hundehalterinnen und Hundehalter: Hunde müssen gekennzeichnet und angemeldet werden

Die Stadtverwaltung Storkow (Mark) weist erneut darauf hin, dass für alle Hunde eine Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht besteht. Bereits mehrfach wurde vor allem Anfang des Jahres auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen – mit Blick auf die aktuelle Hundehalterverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg vom 24. Juni 2024 wird nun noch einmal daran erinnert, dass alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet und mit einem Mikrochip versehen sein müssen.


Kennzeichnungspflicht


Nach § 2 Absatz 1 der Hundehalterverordnung müssen alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Der Mikrochip dient der eindeutigen Identifizierung und muss dem aktuellen ISO-Standard entsprechen. Die Kosten trägt die Halterin oder der Halter.


Anzeigepflicht bei der Stadt Storkow (Mark)


Gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung ist das Halten eines Hundes unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Die Anmeldung kann vor Ort im Ordnungsamt der Stadt Storkow (Mark) oder über ein Online-Formular, das sowohl für die Hundesteuer als auch für die Anzeige nach der Hundehalterverordnung gilt, erfolgen.
 

Zum Anmeldeformular


Ansprechpartner für Rückfragen:

Ordnungsamt - Anzeige nach Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg:
Frau Miethe
Tel.: 033678 / 68-464
E-Mail:  
 

Steueramt - Anzeige laut Hundesteuersatzung der Stadt Storkow (Mark):
Frau Kretschmann , Frau Kunze
Tel.: 033678 / 68-447 , 68-419
E-Mail:  
 

 

Weitere Informationen

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