Schiedspersonen für Schiedsstelle in Storkow (Mark) gesucht
Die Stadt Storkow (Mark) bereitet derzeit die Neuwahl der Schiedsperson sowie der ersten und zweiten stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Storkow (Mark) vor. Die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen endet im Frühjahr 2026. Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen Bürgern und Unternehmen, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, den Rechtsfrieden wiederherzustellen und die Gerichte zu entlasten. Grundlage der Tätigkeit ist das Gesetz zur Einführung einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung im Land Brandenburg.
Das Amt kann von Personen übernommen werden, die das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Storkow (Mark) haben. Auch muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und das Wahlrecht besitzen. Die Schiedspersonen üben ihr Amt ehrenamtlich aus und erhalten gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt eine monatliche pauschale Entschädigung in Höhe von 15 Euro für die leitende Schiedsperson, 10 Euro für die erste stellvertretende Schiedsperson und 5 Euro für die zweite stellvertretende Schiedsperson.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer kurzen Begründung ihres Interesses bis zum 14. Dezember 2025 per Post oder per E-Mail () bewerben.
Bewerbungsanschrift:
Stadt Storkow (Mark)
Bewerbung Schiedsperson
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark)
Für Fragen steht Frau Miethe vom Ordnungsamt unter Telefon (033678) 68-464 gerne zur Verfügung.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung, die Beschlussfassung ist für Februar 2026 vorgesehen. (svs)