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Grundsteuerreform: Stadt ändert Hebesätze nach Gesetzesänderung mit dem Ziel der Aufkommensneutralität

Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, wurde durch die Stadt Storkow (Mark) in den vergangenen Monaten fast vollständig umgesetzt.

 

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft haben im Vorfeld die notwendigen Angaben zu ihrem Grundbesitz dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Aufgrund der eingereichten Erklärungen hat das Finanzamt die Grundsteuermessbetragsbescheide erlassen. Diese Bescheide sind für die Stadt Storkow (Mark) Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Die zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus dem Messbetrag multipliziert mit dem von der Stadt Storkow (Mark) festgesetzten Hebesatz. 

 

Der Gesetzgeber hat die Städte und Gemeinden gebeten, die Hebesätze so zu bemessen, dass das Grundsteueraufkommen gegenüber den Vorjahren sich nicht wesentlich verändert. In diesem Zusammenhang ist von der „Aufkommensneutralität“ gesprochen worden. 

 

Die Stadt Storkow (Mark) ist dieser Bitte gefolgt und hat die Hebesätze wie folgt verändert:

          

Hebesatz Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)   

bis 2024: 350 v. H. / ab 2025: 290 v. H.              

 

Hebesatz Grundsteuer B (Grundvermögen)

bis 2024: 391 v. H. / ab 2025: 300 v. H.

 

Die Hauptveranlagung und der damit verbundene Versand der Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 ist im Januar erfolgt.

 

Geänderte bzw. neue Grundsteuerbescheide aufgrund von Grundstücksübertragungen oder Einsprüchen beim Finanzamt können erst erlassen werden, wenn der Verwaltung neue Grundlagenbescheide vom Finanzamt vorliegen. Solange sind die aktuellen Grundsteuerbescheide gültig und zu den entsprechenden Fälligkeiten zu bezahlen.

 

Für Rückfragen bezüglich der Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Frankfurt (Oder).

 

Sofern weitere Fragen zur Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer bestehen, können Sie sich gerne an das Steueramt der Stadt Storkow (Mark), Telefon 033678 68 -419 oder -447 wenden. (svs)

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Do, 19. März 2026

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