Für die kommenden Tage wurden in den Ortsteilen sowie im Stadtgebiet der Stadt Storkow (Mark) mehrere Traditionsfeuer beantragt. Diese sogenannten Oster- oder Brauchtumsfeuer sind ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens und dienen der Pflege regionaler Traditionen.
Die Durchführung von Traditionsfeuern ist im Land Brandenburg grundsätzlich anmelde- und genehmigungspflichtig. Auch in Storkow erfolgt die Genehmigung unter bestimmten Auflagen, deren Einhaltung zwingend erforderlich ist. Es ist ausschließlich erlaubt, trockenes und naturbelassenes Holz zu verbrennen. Die Verbrennung von Abfällen, frischem Grünschnitt oder Laub ist untersagt. Zudem sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten und Maßnahmen zur Vermeidung von Rauchbelästigungen zu berücksichtigen.
Zum Schutz von Tieren darf das Brennmaterial nicht über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet bleiben. Es ist daher erforderlich, das Material kurz vor dem Abbrennen – spätestens am Vortag – umzuschichten, damit sich darin keine Tiere aufhalten.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann es zu Einschränkungen oder auch zur Versagung von Genehmigungen kommen. Bereits erteilte Genehmigungen können in solchen Fällen kurzfristig widerrufen werden.
Für weitere Informationen steht das Ordnungsamt der Stadt Storkow (Mark) unter 033678 68-460 sowie zur Verfügung.
Weitere ausführliche Informationen gibt es beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)