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Hinweise zur Laubsackabholung / Säcke ab 16. September erhältlich

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


bitte beachten Sie folgende Hinweise für die ordnungsgemäße Abholung der Laubsäcke:

  • Nur Laub von Bäumen auf städtischen Grundstücken darf in den Laubsäcken entsorgt werden. ➡ kein Grünschnitt, keine Äste, kein anderer Gartenabfall oder sonstiger Unrat

  • Es werden ausschließlich die von der Stadt ausgegebenen Laubsäcke abgeholt. Diese erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Storkow (Mark) zu den üblichen Sprechzeiten.

  • Das maximale Gewicht pro Laubsack beträgt 20 kg.

  • Die Laubsäcke dürfen erst zum festgelegten Abholtermin am Straßenrand bereitgestellt werden.

 

Laubsäcke, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden durch den Bauhof nicht mitgenommen. Sie erhalten in diesem Fall entweder am betroffenen Laubsack selbst oder im Briefkasten einen Hinweis, aus welchem Grund der Sack nicht mitgenommen werden konnte. 

Ein Beispiel des Hinweiszettels sehen Sie auf der rechten Seite. 
 

Wir bitten Sie, die betroffenen Laubsäcke eigenständig zu entfernen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

 

Abholtermine 2025/2026

  • 42. Kalenderwoche 2025

  • 46. Kalenderwoche 2025

  • 51. Kalenderwoche 2025

  • 3. Kalenderwoche 2026

 

Die Laubsäcke sind ab dem 16. September im Bürgerbüro der Stadtverwaltung erhältlich.


Für Rückfragen zur richtigen Nutzung der Laubsäcke oder zur Entsorgung von Gartenabfällen steht Ihnen der Bauhof der Stadt Storkow (Mark) gerne zur Verfügung:
 

📞 Tel.: 03367861207
📧 E-Mail:

 

(eingestellt am 28.08.2025, aktualisiert am 05.09.2025)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 20. August 2025

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