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Neue Friedhofssatzung der Stadt Storkow (Mark) in Kraft

Die Stadt Storkow (Mark) hat ihre Friedhofssatzung überarbeitet und das Friedhofs- und Bestattungswesen neu geregelt. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die neue Satzung am 12. Februar 2026. Sie ist am 28. Februar 2026 in Kraft getreten.

 

Damit gelten nun einheitliche Regelungen für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt Storkow (Mark) und ihrer Ortsteile. Bisher bestanden zwei unterschiedliche Satzungen: eine aus dem Jahr 2009 für Storkow und Neu Boston sowie eine weitere aus dem Jahr 2015 für die Friedhöfe der Ortsteile. Diese wurden nun in einer gemeinsamen Satzung zusammengeführt und an mehreren Stellen angepasst. Der Entwurf der neuen Satzung wurde bereits im vergangenen Jahr den Ortsbeiräten vorgelegt. Bevor die Satzung anschließend in den zuständigen Fachausschüssen beraten und in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

 

Im Zuge der Überarbeitung wurden unter anderem Ruhezeiten sowie die Größen verschiedener Grabarten vereinheitlicht und teilweise angepasst. So beträgt die Ruhezeit für Erdbestattungen künftig 25 Jahre, für Urnenbestattungen 20 Jahre. Auch die Maße der Grabflächen wurden neu festgelegt und vereinheitlicht. Ein Einzelgrab hat künftig beispielsweise eine Größe von 2,50 Metern Länge und 1,40 Metern Breite, ein Urnengrab misst 1,00 Meter mal 1,00 Meter.

 

Bei den Öffnungszeiten bleibt es im Wesentlichen bei den bisherigen Regelungen: Der städtische Friedhof in Storkow (Mark) ist weiterhin zu den an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten geöffnet. Die Friedhöfe in den Ortsteilen können in der Regel von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang besucht werden. 

 

Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Storkow (Mark) anzumelden. In der Regel übernimmt dies das beauftragte Bestattungsunternehmen, das die notwendigen Schritte mit der Stadt abstimmt.

 

Die Satzung berücksichtigt zudem verschiedene Bestattungsformen. Neben klassischen Erd- und Urnengräbern sind unter anderem auch Urnengemeinschaftsanlagen (anonym oder mit individueller Namenskennzeichnung), Baumgrabstätten, Urnenmauergrabstätten sowie Familien- und Erbgrabstätten vorgesehen. Nicht jede Grabart wird jedoch auf jedem Friedhof angeboten.

 

Die neue Satzung enthält darüber hinaus wichtige Regelungen zur Gestaltung und Pflege der Grabstätten. Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, Grabstätten würdig anzulegen und während der gesamten Nutzungszeit zu pflegen. Dazu gehört beispielsweise, dass Grabstätten spätestens drei Monate nach einer Beisetzung hergerichtet werden und dauerhaft in einem ordentlichen Zustand zu halten sind.

 

Die vollständige Friedhofssatzung kann im Amtsblatt Nr. 02/2026 vom 27.02.2026 sowie auf der Internetseite der Stadt unter www.storkow.de/satzungen eingesehen werden. Die Friedhofsgebührensatzungen für den städtischen Friedhof sowie die Friedhöfe in den Ortsteilen und Neu Boston bleiben unverändert bestehen und sind online ebenfalls veröffentlicht.

 

Für Rückfragen steht Frau Linke von der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Telefon: 033678 68-429

E-Mail:  

(svs)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Storkow (Mark)
Mi, 18. März 2026

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