Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben
Durch die Stadt Storkow (Mark) erfolgt derzeit die Fortschreibung, mit der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne der Stufe 3 zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung, der 3. Stufe wurde 2018 erfolgreich von der Stadt Storkow (Mark) abgeschlossen.
Der Entwurfsbericht der Lärmaktionsplanung liegt im Zeitraum vom 20.09.2024 bis 20.10.2024 öffentlich, im Bauamt, Raum 3.21, zu jedermanns Einsicht aus und kann zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Weitere Informationen und zum Entwurfsbericht: www.storkow.de/laermaktionsplan
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